Energieausweis & Wärmeschutznachweise
Ein Energieausweis liefert wichtige Informationen zur Energieeffizienz Ihres Gebäudes und ist gesetzlich vorgeschrieben – etwa beim Verkauf, Kauf oder der Vermietung. Eine Wärmeschutzberechnung bzw. eine Erfüllungserklärung brauchen Sie beim Neu- oder Anbau. Energieberatung Eberweiser unterstützt Sie bei der Auswahl und Erstellung des passenden Ausweises bzw. der Erstellung des Wärmeschutznachweises nach dem aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Zwei Arten von Energieausweisen im Überblick:
- Verbrauchsausweis
Dieser Ausweis basiert auf den tatsächlich gemessenen Energieverbräuchen eines Gebäudes im Verhältnis zur Gebäudenutzfläche (diese ist größer als die Wohnfläche). Er kann für Gebäude verwendet werden, die nach 1978 erbaut wurden und den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung entsprechen. - Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf gemäß DIN V 18599 anhand von Bau- und Anlagentechnik sowie standardisierten Nutzungsprofilen. Er ist verpflichtend für Gebäude, die vor 1978 errichtet wurden, sowie für Neubauten. Da die Berechnungsgrundlagen vom realen Verhalten abweichen können – etwa bei Raumtemperaturen, Heizperioden oder Lüftungsgewohnheiten – passen wir die Randbedingungen individuell an Ihr Nutzerverhalten an. So entsteht ein realistisches Bild der tatsächlichen Energieanforderungen.
Grundlage für Ihre Sanierungsplanung
Besonders für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans bildet der Bedarfsausweis die technische Basis und liefert wichtige Kennwerte für eine gezielte Modernisierungsstrategie.
Was kostet Sie ein Energieausweis?
- Verbrauchsausweis: Die Kosten für einen Verbrauchsausweis starten bei 89€ und gehen bis 149€.
- Bedarfsausweis: Die Kosten für einen Bedarfsausweis beginnen bei 499€ und gehen bis 799€. Die Kosten hängen stark von den vorhandenen Unterlagen sowie dem Ziel ab, warum der Bedarfsausweis zu erstellen ist. Ein Bedarfsausweis für den Verkauf einer Immobilie hat andere Qualitätsanforderungen wie der Bedarfsausweis, welcher als Basis für einen individuellen Sanierungsfahrplan dient.
- Wärmeschutznachweis bzw. Erfüllungserklärung: Die Kosten für einen Wärmeschutznachweis gemäß §92 GEG sind so individuell wie Ihr Vorhaben und dadurch individuell zu ermitteln.
Weitere Informationen zum Thema Energieausweis gebe ich Ihnen gerne im kostenlosen telefonischen Erstberatungsgespräch.
